Mitverkauf gebrauchter beweglicher Gegenstände im Rahmen der Übertragung eines Grundstücks

Werden gebrauchte bewegliche Gegenstände zusammen mit einer Immobilie verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies gilt nach dem Urteil des Finanzgericht Köln vom 8.11.2017 für Gegenstände, die werthaltig sind, und wenn keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise bestehen. Interessant für die Vertragsgestaltung beim Kauf von Immobilien.