Lohnsteuerpauschalierung bei Gehaltsumwandlung unzulässig

Eine pauschale Lohnversteuerung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu Fahrtkosten und Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Internetnutzung ist nur dann zulässig, wenn diese Leistungen zusätzlich zum ursprünglich vereinbarten Bruttolohn erbracht werden. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 24.05.2018 entschieden.