Kunde muss Online-Überweisung bei jeder TAN-Eingabe kontrollieren

Ein Online-Banking-Kunde ist verpflichtet, vor jeder TAN-Eingabe den auf dem Mobiltelefon angezeigten Überweisungsbetrag und die dort ebenfalls genannte Ziel-IBAN zu überprüfen. Unterlässt er dies und kommt es zu einem Schaden durch eine im Zusammenhang mit einem Banking-Trojaner ausgeführte Überweisung, haftet das Geldinstitut nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg mit inzwischen rechtskräftigem Beschluss vom 21.08.2018 entschieden.