Kein Vorsteuerabzug für Anschaffung eines Lamborghini Aventador

Ein Reinigungsunternehmen kann keinen Vorsteuerabzug für die Anschaffung eines Lamborghini Aventador (Bruttokaufpreis 298.475 Euro) geltend machen. Dies hat das Finanzgericht Hamburg durch ein mittlerweile rechtskräftiges Urteil vom 11.10.2018 entschieden. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei den Aufwendungen ihrer Art nach um unangemessenen Repräsentationsaufwand. Die Klägerin in einem weiteren Verfahren, bei dem es um die Anschaffung eines Ferrari California ging, war dagegen erfolgreich (Urteil vom 27.09.2018. Auch diese Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig.