Insolvenzbedingter Ausfall einer Darlehensforderung in der privaten Vermögenssphäre als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Nach dem BFH-Urteil vom 24.10.2017 führt der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung in der privaten Vermögenssphäre – nach Einführung der Abgeltungsteuer – zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 EStG. Von einem Forderungsausfall ist erst dann auszugehen, wenn endgültig feststeht, dass keine weiteren Rückzahlungen mehr erfolgen werden. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners reicht hierfür in der Regel nicht aus. Die Reaktion der Finanzverwaltung bleibt hierauf abzuwarten.