Der Bundestag hat die Einführung einer dritten Geschlechtsoption beschlossen. Neben “männlich” und “weiblich” ist im Geburtenregister künftig auch die Option “divers” für intersexuelle Menschen möglich. Mit dem Beschluss vom 13.12.2018 setzt das Parlament eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um. Die bisherige Pflicht, einen Menschen zwingend dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, wurde darin als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot gewertet.