Gesetzliche Neuregelungen im November 2018 – Reihenfolge der Vornamen darf künftig geändert werden

Wer mehrere Vornamen hat, kann künftig die Reihenfolge beim Standesamt ändern lassen. So soll leichter erkennbar werden, welcher Name der Rufname ist. Voraussetzung ist allerdings, dass die Eltern keinen Doppelnamen mit Bindestrich gewählt haben. Dann lässt sich die Reihenfolge nicht ändern.