Gesetzliche Neuregelungen im November 2018 – Grenzwert für Phenol in Kinderspielzeug gesenkt

Bei Spielzeug für Kinder unter drei Jahren und Spielzeug, das in den Mund genommen werden kann, wird ab dem 04.11.2018 der Grenzwert für Phenol gesenkt. Phenol steht in Verdacht, das Erbgut zu schädigen. Außerdem muss das Spielzeug ab dem 26.11.2018 weniger Bisphenol A enthalten. Statt bisher 0,1 Milligramm/Liter dürfen nur noch 0,04 Milligramm/Liter freigesetzt werden. Der Stoff könne schlimmstenfalls unfruchtbar machen, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung.