Gesetzliche Neuregelungen im November 2018 – Eheregister an Ehe für alle angepasst

Ab dem 01.11.2018 kann die Ehe für alle auch in den Eheregistern richtig erfasst werden. Bislang gab es dort nur die Einträge “Ehemann” und “Ehefrau”, bei schwulen und lesbischen Paaren wurde jeweils einer der beiden an falscher Stelle einsortiert. In Zukunft werden beide Partner als “Ehegatten” erfasst.