Garagenkosten mindern geldwerten Vorteil aus Überlassung eines Dienstwagens nicht

Das FG Münster hat mit Urteil vom. 14.3.2019 entschieden, dass die anteilig auf die Garage eines Arbeitnehmers entfallenden Grundstückskosten nicht den geldwerten Vorteil für die Überlassung eines Fahrzeugs durch den Arbeitgeber mindern.