Neue Verpflichtete sind aufgrund der Popularität von Kryptowährungen: Plattformen zum Umtausch virtueller Währungen sowie Anbieter elektronischer Geldbörsen (Wallets) für virtuelle Währungen (z. B. Bitcoin). Die Richtlinie ist bis zum 10.1.2020 in den Mitgliedsstatten umzusetzen.