Fristlose Kündigung eines Mieters nach unerlaubter Errichtung eines Schwimmbeckens

Einem Mieter kann fristlos gekündigt werden, wenn er ohne Einverständnis des Vermieters ein betoniertes Schwimmbecken errichtet. Der Mieter sei darüber hinaus zum Rückbau verpflichtet, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Urteil vom 09.08.2018.