Fortsetzung des Pilotprojekts in Hessen: Frist bis 28.2.2019

Hessen setzt das seit einigen Jahren bestehende Pilotprojekt zur weitergehenden Verlängerung der Steuererklärungsfristen fort. In Hessen sind die Steuererklärungsfristen für 2017 in Beraterfällen daher bis zum 28.2.2019 verlängert.