Bereits im Jahr 2014 hat der BGH entschieden, dass Banken in Darlehensverträgen von Verbrauchern keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren verlangen dürfen (BGH, Urteile vom 13.5.2014 und XI ZR 170/13). Durch diese ausdrückliche Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung machte das Gericht den Weg für Rückforderungsansprüche gegen deutsche Banken in Milliardenhöhe frei.
Nun hat das Gericht auch für Unternehmensdarlehensverträge entschieden, dass formularmäßig vereinbarte Bearbeitungsentgelte unzulässig sind, und somit einen Gleichlauf zwischen privaten und gewerblichen Darlehen hergestellt (BGH, Urteile vom 4.7.2017 und XI ZR 233/16). Danach können Banken auch bei Darlehensverträgen mit Unternehmern keine Bearbeitungsgebühren (mehr) verlangen, wenn diese über AGB vereinbart wurden.