Trotz der Null-Zins-Politik der Europäischen Zentralbank dürfen die deutschen Finanzämter bei Steuernachzahlungen hohe Zinsen von 6% kassieren. Auch in einer Tiefzinsphase sei das nicht verfassungswidrig, entschied der Bundesfinanzhof in einem am 27.02.2018 veröffentlichten Grundsatzurteil vom 09.11.2017.