Das BMF hat die Liste der Staaten i. S. des § 1 Abs. 1 FKAustG bekannt gegeben, mit denen voraussichtlich der automatische Datenaustausch zum 30.9.2018 erfolgt und für welche die meldenden Finanzinstitute Finanzkontendaten zum 31.7.2018 dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln haben.