Elektronisch authentifizierte Übermittlung der Steuererklärungen für Unternehmen

Für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und Gewinnermittlungen gelten ab dem 1.1.2018 neue Regeln für Unternehmen. Die Änderungen basieren auf der Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Die Umsatzsteuerjahres- und Gewerbesteuererklärung, Erklärung zur Zerlegung der Gewerbesteuer, Anlage EÜR und die Anlage § 34a EStG für den Veranlagungszeitraum 2017 können somit nur noch elektronisch authentifiziert beim Finanzamt abgegeben werden. Der zusätzliche Versand der Steuererklärung in Papierform an das Finanzamt entfällt.