Für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und Gewinnermittlungen gelten ab dem 1.1.2018 neue Regeln für Unternehmen. Die Änderungen basieren auf der Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Die Umsatzsteuerjahres- und Gewerbesteuererklärung, Erklärung zur Zerlegung der Gewerbesteuer, Anlage EÜR und die Anlage § 34a EStG für den Veranlagungszeitraum 2017 können somit nur noch elektronisch authentifiziert beim Finanzamt abgegeben werden. Der zusätzliche Versand der Steuererklärung in Papierform an das Finanzamt entfällt.