Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen ist nicht steuerbar

Die Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen, die dem Inhaber ein Recht auf die Auslieferung von Gold gewähren, unterliegt nicht der Einkommensteuer. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 06.02.2018 entschieden.