Eigenmächtiger Spontanurlaub rechtfertigt Kündigung

Nimmt eine Arbeitnehmerin eigenmächtig Spontanurlaub und erscheint auch nach Aufforderung durch den Arbeitgeber nicht im Betrieb, ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt. In einem solchen Fall liegt eine beharrliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten vor. Also: keine Alleingänge ohne die Genehmigung des Chefs.