Der Präsident des Bundesrechnungshofs (Kay Scheller) als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) bewertet in einem Gutachten die rechtlichen und finanzwirtschaftlichen Aspekte des von der Regierungskoalition geplanten Abbaus des Solidaritätszuschlags. Er empfiehlt, den Solidaritätszuschlag vollständig und zügig abschaffen und herfür im neuen Finanzplan 2019 bis 2023 die erforderlichen Planungsreserven vorzusehen.