Ein plötzlich auftretender starker Harndrang infolge einer krankheitsbedingt schwachen Blase rechtfertigt bei einer dadurch verursachten Geschwindigkeitsüberschreitung in der Regel kein Absehen von einem Regelfahrverbot. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit rechtskräftigem Beschluss vom 10.10.2017 entschieden. Kein Witz!