Außerhalb des Haushalts erbrachte Handwerkerleistungen eines Schreiners

Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt hat mit Urteil v. 26.2.2018 entschieden, dass Teile einer Handwerkerleistung, die in einer Werkstatt des leistenden Unternehmers ausgeführt werden, als Handwerkerleistung in einem Haushalt gem. § 35a EStG zu berücksichtigen sind. Aufgrund der anhängigen Verfahren bleibt es spannend, wie der BFH entscheiden wird.