Anscheinsbeweis privater Pkw-Nutzung kann bei Personengesellschaften durch weitere private Fahrzeuge der Gesellschafter erschüttert werden

Der für die Privatnutzung eines im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehaltenen Pkw sprechende Anscheinsbeweis kann durch weitere Fahrzeuge im Privatvermögen der Gesellschafter erschüttert werden. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 21.03.2018 entschieden.