Day

August 8, 2019
Die Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs der letzten Jahre führt zu Arbeitslohn, für den das FG Hamburg keine Steuerermäßigung nach § 34 EStG für Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten gewährt. Im, Urlaubsvergütung für 2015 und 2016, Urteilsfall hatte ein Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub für 2015 und 2016 nicht vollständig genommen und ging im September 2016 in Rente. Sein...
Read More

 

Altkönigstraße 1-3, 61440 Oberursel
06171-887690
info@jacob-partner.de