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August 6, 2019
Haben Erben einen berechtigten Zugang zum Facebook(FB)-Account der verstorbenen Erblasserin, wird die ihnen damit gegenüber verpflichtende Offenlegung des vollständigen Inhalts des Benutzerkontos und der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte der Verstorbenen nicht schon durch die Übergabe/Übersendung eines USB-Sticks oder eines vergleichbaren Speichermediums erfüllt.
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