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Mai 14, 2019
Entscheidet sich der Erbe zur Erbausschlagung auf bewusst ungesicherter Grundlage über die Zusammensetzung des Nachlasses, insbesondere wegen der vermuteten Überschuldung des Erblassers aufgrund dessen äußerer Lebensführung als Rentner, berechtigt eine sich demgegenüber nachträglich ergebende Werthaltigkeit des Nachlasses nicht zur Anfechtung der Erbschaftsausschlagung.
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