Im Einzelnen können folgende inhaltliche Punkte aus dem Gesetz hervorgehoben werden: Es erfolgt die Einführung einer befristeten Absenkung des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung von dienstlichen Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen. Technisch wird dies durch eine Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung S. 2457 erreicht, so dass die Absenkung sowohl die 1 %-Regelung (nunmehr dann 0,5 %-Regelung) als auch...Read More