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Januar 3, 2018
Für Bauverträge existierten bislang keine speziellen Sondernormen. Für in 2018 abgeschlossene Bauverträge tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Privaten Bauherren steht dann unter anderem eine detaillierte Bau- und Leistungsbeschreibung zu. Außerdem muss der Bauträger verbindliche Angaben zur Bauzeit machen. Hier finden Sie Fragen und Antworten dazu: http://www.vpb.de/faq-bauvertragsrecht.html
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