Der Kläger wollte sich nicht mit der Beitragserhöhung seiner privaten Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung, die er bei der beklagten Versicherung AG unterhält, abfinden und klagte. Das Urteil des AG Potsdam (29 C 122/16) hat die Versicherungsbranche im Oktober 2016 aufgeschreckt. Denn das Gericht entschied, dass die Beklagte die Beiträge unzulässig erhöht habe. Das LG Potsdam hat...Read More