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November 10, 2017
Wer als Dozent bei einem Weiterbildungsinstitut tätig wird, ohne weitergehend in dessen Organisation eingegliedert zu sein, übt die Tätigkeit als Selbstständiger aus. Eine Sozialversicherungspflicht besteht daher nicht. Das Urteil vom SG Stuttgart vom 26.04.2017 sollte in entsprechenden strittigen Fällen gelesen werden.
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