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Januar 17, 2017
Grds. sind Wege, die Beschäftigte während ihrer Arbeitszeit zum Aufsuchen der Toilettenräume zurücklegen, in der gesetzlichen Unfallversicherung mitumfasst. Dabei kommt es darauf an, dass die Verrichtung des Verletzten vor dem Losgehen zur Toilette der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist und er nach dem Toilettenbesuch die versicherte Tätigkeit fortsetzen wollte. Allein die rechtsirrige Vorstellung, zur Teilnahme an...
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