Zur Buchführungspflicht eines Datenschutzbeauftragten – Rechtsanwälte aufgepasst!

Ein Rechtsanwalt, der als extern bestellter Datenschutzbeauftragter tätig wird, übt eine gewerbliche Tätigkeit aus. Er kann nach dem Urteil des Finanzgerichts München vom 25.7.2017 verpflichtet sein, Bücher zu führen nach § 141 AO.