Wertgrenze für Werbegeschenke an Apotheker und Ärzte

Werbegeschenke für Ärzte und Apotheker dürfen nicht mehr als einen Euro kosten. Mit Urteil vom 22.02.2018 hat das Oberlandesgericht Stuttgart eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart bestätigt, wonach die Wertgrenze für Heilmittelwerbung auch für Fachkreise gilt.