Unzulässige Beitragserhöhungen in der PKV?

Der Kläger wollte sich nicht mit der Beitragserhöhung seiner privaten Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung, die er bei der beklagten Versicherung AG unterhält, abfinden und klagte. Das Urteil des AG Potsdam (29 C 122/16) hat die Versicherungsbranche im Oktober 2016 aufgeschreckt. Denn das Gericht entschied, dass die Beklagte die Beiträge unzulässig erhöht habe. Das LG Potsdam hat die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Die Versicherung AG will in Revision gehen. Sollte der BGH gegen sie entscheiden, hätte dies wahrscheinlich auch für andere Krankenversicherer weitreichende finanzielle Folgen. Es bleibt abzuwarten, wie entschieden werden wird.