Pokergewinne unterliegen nicht der Umsatzsteuer

Erhält ein Berufspokerspieler ausschließlich im Falle der erfolgreichen Teilnahme an Spielen fremder Veranstalter Preisgelder oder Spielgewinne, handelt es sich nicht um Entgelte für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung des Pokerspielers. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 30.08.2017 entschieden. Denn zwischen der Teilnahme am Pokerspiel und dem im Erfolgsfall erhaltenen Zahlungen fehle der für einen Leistungsaustausch erforderliche unmittelbare Zusammenhang.