Nachdem die Rentenversicherung in Unkenntnis vom Tod einer Rentnerin weiterhin Rente auf deren Konto überwiesen hat, müssen die Kontobevollmächtigten nun die überzahlten Beträge zurückzahlen. Das Sozialgericht (SG) Darmstadt hat eine entsprechende Forderung der Rentenversicherung bestätigt.