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Krankengeld
Krankengeld: Nicht bei verspäteter Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
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Wer die Bescheinigung über seine Arbeitsunfähigkeit zu spät vorlegt, muss damit rechnen, deswegen kein Krankengeld zu erhalten. Dies zeigt ein vom Sozialgericht (SG) Detmold entschiedener Fall.