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Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer: Einkommensteuer für rückwirkend erklärte Betriebsaufgabe

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Die Einkommensteuer, die aufgrund einer von den Erben nach dem Tod des Erblassers und Betriebsinhabers rückwirkend erklärte Betriebsaufgabe entsteht, ist keine erbschaftsteuerliche Nachlassverbindlichkeit. Sie mindert daher nicht die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer.

Erbschaftsteuer: Kosten für Räumung einer Wohnung des Verstorbenen nicht abzugsfähig

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Vom Erben für die Erstellung berichtigter Steuererklärungen gezahlte Steuerberatungskosten mindern die Erbschaftsteuer. Kosten für die Räumung einer Eigentumswohnung des Verstorbenen sind nicht abzugsfähig. Dies hat das FG Baden-Württemberg entschieden und in Bezug auf die Beratungskosten der Verwaltungsauffassung widersprochen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das beklagte Finanzamt hat beim Bundesfinanzhof Revision eingelegt (II R 30/19).

Erbschaftsteuer: Vorläufigkeitsvermerk zu Neuregelung ermöglicht keine nachträgliche Wahlrechtsausübung

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Ein Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu erwartende Neuregelung des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) umfasst nicht die Möglichkeit einer nachträglichen Wahlrechtsausübung auf Vollverschonung nach § 13a Absatz 8 ErbStG. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.