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Epoxidharz

Mit Epoxidharz sanierte Wasserleitungen müssen nicht generell entfernt werden

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat eine Anordnung des Landratsamts (Gesundheitsamts) Würzburg aufgehoben, mit der einer Wohnungseigentümergemeinschaft aufgegeben worden war, die in ihrer Anlage sanierten Trinkwasserleitungen wieder zu entfernen.