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Datenübermittlung

Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung: Frist für die Übermittlung und Härtefallregelung

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Mit Schreiben vom 16.12.2016 (BStBl I S. 1435) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) das Verfahren der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung (§ 15 des 5. Vermögensbildungsgesetz – VermBG) gestartet. Die erstmalige Datenübermittlung hatte danach für die in 2017 angelegten vermögenwirksamen Leistungen spätestens bis zum 28.02.2018 zu erfolgen. Das BMF-Schreiben vom 29.11.2017 (BStBl I S. 1626) zur Anwendung des Fünften […]