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Arbeitszimmer

Arbeitszimmer und „Homeoffice-Pauschale“ ab 2023

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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur steuerlichen Berücksichtigung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer und zum Abzug der sog. Tagespauschale bei häuslicher Tätigkeit ab dem Veranlagungszeitraum 2023 geäußert.

Verkauf der Immobilie mit Arbeitszimmer

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Die Veräußerung einer selbstgenutzten Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist löst keinen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn aus, auch wenn in der Immobilie ein häusliches Arbeitszimmer genutzt worden ist. Trotz des Arbeitszimmers gilt für die gesamte Immobilie die steuerliche Freistellung für selbstgenutzte Immobilien.

Spekulationsteuer bei Verkauf selbstgenutzten Eigenheims: Nicht auf häusliches Arbeitszimmer

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Der Gewinn aus dem Verkauf selbstgenutzten Wohneigentums ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. Dies hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden.

Für Verwaltung von über 50 Mietverhältnissen genutztes Arbeitszimmer: Kosten unterliegen steuerrechtlich keiner Abzugsbeschränkung

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Ein zur Verwaltung von mehr als 50 Mietverhältnissen (im Streitfall 70 Objekte) genutztes Arbeitszimmer, das nach den Gesamtumständen des Einzelfalls den Mittelpunkt der Vermietungstätigkeit bildet, fällt nicht unter die Abzugsbeschränkung des § 4 Absatz 5 Nr. 6b Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG). Dies hat das Finanzgericht (FG) München in einem Fall klargestellt, in dem die Kläger […]