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Apotheker

Befreiung von Rentenversicherungspflicht: Nicht nur bei approbationspflichtiger Beschäftigung als Apotheker

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Ein Apotheker ist nicht nur dann von der Versicherungspflicht befreit, wenn er tatsächlich als approbierter Apotheker tätig ist. Ausreichend sei auch eine andere, nicht berufsfremde Tätigkeit, hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.