Rentenversicherung: 8.000 Euro Abgeordnetendiäten reduzieren Altersbezüge auf 20 Prozent

Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Klage eines 68jährigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund abgewiesen, der sich dagegen wehrte, dass seine gesetzliche Altersrente aufgrund seiner Entschädigung als Bundestagsabgeordneter (hier: 8.000 Euro pro Monat) auf 20 Prozent des eigentlichen Zahlbetrages reduziert worden war. Dadurch sah er den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt, da er als Abgeordneter eine geringere Rente beziehe als ein anderer Rentner, der nicht dem Deutschen Bundestag angehöre.

Das Gericht argumentierte aber, dass die Kürzung „zur Vermeidung einer Doppelalimentation der Bundestagsabgeordneten aus öffentlichen Kassen gerechtfertigt sei.

SG Düsseldorf, S 20 R 1493/13 vom 27.10.2016