Meldungen von Kapitalerträgen: Noch keine Weitergabe an Landesfinanzbehörden

Deutschland hat im Rahmen des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten bisher über 58 Milliarden Euro Kontostände und 14 Milliarden Euro Kapitalerträge an das Ausland gemeldet. Eine länderbezogene Aufschlüsselung sei aufgrund vereinbarter Vertraulichkeit nicht möglich, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/1438) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BTDrs. 19/1143).

Die im Gegenzug dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aus dem Ausland übermittelten Daten betreffen nach Angaben der Bundesregierung rund 900.000 Steuerpflichtige, über 55 Milliarden Euro übermittelte Einkünfte und über 71 Milliarden Euro übermittelte Kontostände. Auf die Frage, warum diese Daten noch nicht an die Steuerbehörden der Bundesländer weitergeleitet worden seien, erklärt die Regierung, zunächst habe man die Voraussetzungen für die Annahme der Daten der deutschen Finanzinstitute und deren Austausch mit den Staaten und Gebieten schaffen müssen. „In einem weiteren Schritt wird nunmehr planmäßig die Weiterleitung der Daten an die Landesfinanzbehörden umgesetzt“, heißt es in der Antwort. Die Daten sollten dann im Jahr 2019 an die Landesfinanzbehörden übersandt werden.

Zu den Daten selbst erklärt die Bundesregierung, es handele sich um Kontrollmaterial für die Finanzverwaltung. Dieses würde lediglich der Verifikation der vom Steuerpflichtigen abgegebenen Steuererklärung dienen: „Ein erhebliches Steuermehraufkommen aufgrund der übermittelten Daten sollte daher nicht erwartet werden“, heißt es in der Antwort. Im Zusammenhang mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten wurde der Personalbestand des BZSt, der 2008 noch bei 963 Stellen gelegen hatte, auf 1.641,7 Stellen erhöht.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist die Zahl der an die USA im Rahmen des FATCA-Abkommens übermittelten Finanzdaten seit 2015 erheblich angestiegen. Waren es 2015 noch 142.704 Fälle, so stiegen die Zahlen auf 180.376 (2016) und 301.382 (2017). Die Zahlen, die die USA geliefert haben, kann die Bundesregierung aufgrund der vereinbarten Vertraulichkeit nicht nennen. Zusammenfassend heißt es, nur die USA würden anerkennen, dass im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs ein gleichwertiges Niveau erreicht werden müsse. Die Bundesregierung bedaure aber, dass in den Vereinigten Staaten hierzu bisher keine Fortschritte erzielt worden seien.

Nach Angaben der Bundesregierung erhält Deutschland Informationen über Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden), die deutsche Steuerpflichtige über in den USA erhaltene Konten erzielen. „Zudem liefert Deutschland Daten über wirtschaftlich Berechtigte an die Vereinigten Staaten, erhält aber umgekehrt keine Informationen hierüber“, bedauert die Bundesregierung, die von „intensiven Gesprächen mit den Vereinigten Staaten“ berichtet, an denen sich auch andere Regierungen, die ebenfalls das FATCA-Abkommen abgeschlossen hätten, beteiligen würden.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage geht es auch um Steuermehreinnahmen und Zinsen, die aufgrund der Tätigkeit der Betriebsprüfer erzielt wurden. Diese Mehreinnahmen bewegen sich seit 2008 zwischen 14 und 20 Milliarden Euro pro Jahr. 2017 waren es nach Angaben der Bundesregierung rund 17,5 Milliarden Euro. Damit habe jeder der 13.651 Betriebsprüfer ein Mehrergebnis von 1,279 Millionen Euro erbracht. Die Zahl der Betriebsprüfer hat sich in den vergangenen Jahren kaum verändert. 2008 waren es 13.337.

Deutscher Bundestag, PM vom 05.04.2018