Infinus- beziehungsweise Fubus-Unternehmensgruppe: Streit um Schadenersatz für Anleger geht weiter

Ein Teil der Anleger, die Kapitalanlagen bei der Fubus- beziehungsweise Infinus-Unternehmensgruppe gezeichnet hatten und nunmehr Verantwortliche aus der Unternehmensgruppe auf Schadenersatz in Anspruch nehmen, hatten mit ihren Berufungen gegen die erstinstanzlichen klageabweisenden Urteile Erfolg. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat die klageabweisenden Urteile der ersten Instanz aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Zur Begründung führt das OLG aus, dass die von der Emissionsgesellschaft verwendeten Prospekte erhebliche inhaltliche Fehler aufwiesen, die geeignet gewesen seien, ein unzutreffendes Bild über die Chancen und Risiken der angebotenen Kapitalanlage zu vermitteln. Da zur Feststellung der weiteren Haftungsvoraussetzungen eine umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich sei, seien die Sachen zurückverwiesen worden.

Oberlandesgericht Dresden, Urteile vom 12.05.2018, 8 U 1630/17, 8 U 1631/17, 8 U 1629/17, 8 U 1628/17, 8 U 1618/17, 8 U 1623/17, 8 U 1636/17 und 8 U 1617/17