LG Dresden untersagt MGN GmbH “Kaltakquise” am Telefon

Die MGN GmbH darf Verbraucher künftig nicht mehr ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung für Verkaufsgespräche anrufen. Dies hat das Landgericht Dresden entschieden, wie die Verbraucherzentrale Sachsen am 26.04.2018 mitteilte.