Kosten für den krankheitsbedingten Aufenthalt in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens als außergewöhnliche Belastungen

Im Falle einer Heimunterbringung kann der Tatbestand des § 33 EStG erfüllt sein, wenn der dortige Aufenthalt ausschließlich krankheitsbedingt ist. Bei dieser Unterbringung ist eine Unterscheidung zwischen „normaler“ und altersbedingter Erkrankung nach dem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 20.9.2017 nicht vorzunehmen. Auch Krankheiten wie Demenz, die im Alter häufig auftreten, können eine krankheitsbedingte Unterbringung rechtfertigen. Dass eine ständige Pflegebedürftigkeit noch nicht gegeben ist, muss dem nicht entgegenstehen.