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Juli 12, 2018
Studenten, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, aber ein Auslandssemester absolvieren, sollten die Kosten für die Unterkunft im Ausland und den Verpflegungsmehraufwand in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Genau zu dieser Frage unterstützt der Bund der Steuerzahler (BdSt) eine Musterklage (Az. beim BFH: VI R 3/18). Denn bei einem Auslandssemester, bei dem hohe Kosten auf den Studenten zukommen...
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