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Juli 3, 2018
Der Gewinn aus dem Verkauf selbstgenutzten Wohneigentums ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. Dies hat das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 20.03.2018 entschieden.
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